label freiberufliche ttigkeit

 

 

Auch heute bauen die meisten Menschen nur einmal im Leben. Das eigene Haus wird nicht nur zum Teil ihrer Biographie, sondern zum Lebensmittelpunkt von mitunter mehreren Generationen. Der Architekt ist für private Bauherren zugleich Partner ihres Vertrauens – als Ideengeber, Planer, Berater und Treuhänder von Wohnvorstellungen und Lebenswünschen.

Zukünftige Bauherren sind also immer gut beraten, einem Architekten die Planung und Betreuung ihres (Traum-)hauses anzuvertrauen. 

 

Architekten sind nach deutschem Recht Freiberufler.

„Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt"           (§ 1 Abs. 2 PartGG).

Die freien Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Sie sind umsatz- und einkommensteuerpflichtig.

Definition des „Freien Berufs"

 

Wichtig für den Bauherrn:

Ein Bauträger optimiert seinen Gewinn damit, seine Baumaterialien und Leistungen so billig wie möglich zu bekommen und das fertige Objekt so teuer wie möglich an den Bauherrn weiterzuverkaufen. Auch ein Bauträger benötigt zum Bau eines Gebäudes einen Architekten!

Im Gegensatz dazu erhält ein Architekt  ein Honorar. Ein Architekt handelt also niemals mit Materialien. Sämtliche Rechnungen, die Sie z.B. für Handwerksleistungen bezahlen, laufen auf Ihren Namen. Vor der Zahlung wird vom Architekt ein Aufmaß erstellt sowie die Handwerksleistung und Rechnung genau geprüft.

Eine gute Ausschreibung der Handwerksleistungen spart Ihnen beim Hausbau enorm viel Geld. So kommt es häufig vor, dass das höchste Angebot einer Ausschreibung 30% über dem Günstigsten liegt. Ein Grund dafür ist z.B. die momentane Auslastung des Handwerkbetriebs. Eine nicht ausgeschriebene Handwerksleistung kann schnell über 75% teurer werden.   

Allein durch die „Vorbereitung der Vergabe" (ermitteln der Mengen und aufstellen von Leistungsverzeichnissen) und die „Mitwirkung bei der Vergabe" (ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe) können sie einen Betrag über dem des Architektenhonorars einsparen.

Bedenken Sie, dass z.B. eine Ausschreibung für ein Wärmedämmung / Außenputz ca. 50 Positionen enthält. Für nicht ausgeschriebene Positionen kann der Handwerksbetrieb den Einheitspreis bei Abrechnung festlegen. Das kann für Sie sehr teuer werden.

Handwerksleistungen sind in der Regel bei einer Architektenausschreibung auch deshalb günstiger, weil der Handwerksbetrieb beim nächsten Bauvorhaben des Architekten gerne wieder ein Angebot abgeben möchte. Aus diesem Grund werden die Arbeiten auch sehr sauber ausgeführt.