Architektur- und Energieberatungsbüro Schäuble

Büro für Planung, Bauleitung, Statik und Energieberatung ( KfW und BAFA gelistet )

Eingetragen in der AKBW - Fachliste Energieeffizienz: Effizienzhausplanung, Energieberatung

   

label freiberufliche ttigkeit

 

 

Auch heute bauen die meisten Menschen nur einmal im Leben. Das eigene Haus wird nicht nur zum Teil ihrer Biographie, sondern zum Lebensmittelpunkt von mitunter mehreren Generationen. Der Architekt ist für private Bauherren zugleich Partner ihres Vertrauens – als Ideengeber, Planer, Berater und Treuhänder von Wohnvorstellungen und Lebenswünschen.

  • Ein Architekt hört zu und hilft, nach den Bedürfnissen, Ideen und Erwartungen der Bauherren einen Entwurf für das zukünftige Haus zu entwickeln. Er kommt den vielfältigen Wünschen mit fachkundigem Rat zur Wahl des Standorts, Empfehlungen zur optimalen Nutzung der Flächen und deren Anordnung entgegen. Ein Architekt kann auch vage Vorstellungen in konkrete Vorschläge für die  Gestaltung und technische Ausstattung eines Hauses übersetzen. 
  • Ein Architekt verkauft keine Standardmodelle, sondern plant nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen.
  • Er liefert mit seiner Planung Maßarbeit, die sich an den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten orientiert und die, weil individuell optimiert, auf lange Sicht Geld spart.
  • Er berät, der Bauherr entscheidet.
  • Ein Architekt ist mit Bauvorschriften vertraut, weiß mit Behörden und Handwerkern umzugehen und vertritt vor allen Beteiligten ausschließlich die Interessen seines Bauherrn.
  • Ein Architekt erstellt genaue Leistungsverzeichnisse, holt mehrere Angebote ein und prüft und vergleicht diese nicht nur anhand von Kosten, sondern auch in Sachen Qualität und Vollständigkeit.
  • Er ist unabhängig von wirtschaftlichen Interessen Dritter und darf keine Provisionen oder Geschenke annehmen.
  • Ein Architekt arbeitet nicht mit undurchsichtigen Mischkalkulationen. Er ist stattdessen dem wichtigsten Prinzip beim Bauen verpflichtet: der eindeutigen Trennung von Bauplanung und Bauausführung.
  • Er stellt im Rahmen der Koordinierung und Kontrolle der Bauausführung nicht nur die Einhaltung von Gestaltung, Funktionalität und Bauqualität sicher, sondern hält auch Kosten und Termine ein.
  • Ein Architekt ist dank der Fortbildungsmaßnahmen, die von den Architektenkammern angeboten werden, verlässlich mit den neuesten Entwicklungen von Baustoffen und -techniken vertraut.

Zukünftige Bauherren sind also immer gut beraten, einem Architekten die Planung und Betreuung ihres (Traum-)hauses anzuvertrauen. 

 

Architekten sind nach deutschem Recht Freiberufler.

„Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt"           (§ 1 Abs. 2 PartGG).

Die freien Berufe unterliegen nicht der Gewerbeordnung und sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Sie sind umsatz- und einkommensteuerpflichtig.

Definition des „Freien Berufs"

 

Wichtig für den Bauherrn:

Ein Bauträger optimiert seinen Gewinn damit, seine Baumaterialien und Leistungen so billig wie möglich zu bekommen und das fertige Objekt so teuer wie möglich an den Bauherrn weiterzuverkaufen. Auch ein Bauträger benötigt zum Bau eines Gebäudes einen Architekten!

Im Gegensatz dazu erhält ein Architekt  ein Honorar. Ein Architekt handelt also niemals mit Materialien. Sämtliche Rechnungen, die Sie z.B. für Handwerksleistungen bezahlen, laufen auf Ihren Namen. Vor der Zahlung wird vom Architekt ein Aufmaß erstellt sowie die Handwerksleistung und Rechnung genau geprüft.

Eine gute Ausschreibung der Handwerksleistungen spart Ihnen beim Hausbau enorm viel Geld. So kommt es häufig vor, dass das höchste Angebot einer Ausschreibung 30% über dem Günstigsten liegt. Ein Grund dafür ist z.B. die momentane Auslastung des Handwerkbetriebs. Eine nicht ausgeschriebene Handwerksleistung kann schnell über 75% teurer werden.   

Allein durch die „Vorbereitung der Vergabe" (ermitteln der Mengen und aufstellen von Leistungsverzeichnissen) und die „Mitwirkung bei der Vergabe" (ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe) können sie einen Betrag über dem des Architektenhonorars einsparen.

Bedenken Sie, dass z.B. eine Ausschreibung für ein Wärmedämmung / Außenputz ca. 50 Positionen enthält. Für nicht ausgeschriebene Positionen kann der Handwerksbetrieb den Einheitspreis bei Abrechnung festlegen. Das kann für Sie sehr teuer werden.

Handwerksleistungen sind in der Regel bei einer Architektenausschreibung auch deshalb günstiger, weil der Handwerksbetrieb beim nächsten Bauvorhaben des Architekten gerne wieder ein Angebot abgeben möchte. Aus diesem Grund werden die Arbeiten auch sehr sauber ausgeführt.